 Beschreibung:
Abrechnungswesen
Ambulante Behandlung: Über die Behandlungskosten nach einem Arztbesuch erhält der Versicherte eine Rechnung direkt vom behandelnden Arzt oder durch ein vom Arzt beauftragtes Abrechnungsunternehmen, die er anschließend ebenso wie Rezepte für Medikamente bei seiner Versicherung einreicht und nach Prüfung erstattet bekommt.
Stationäre Behandlung: Bei Krankenhausaufenthalten rechnet die Klinik in der Regel die Kosten
der Unterbringung direkt mit der PKV ab, wenn der Patient dem Krankenhaus eine Versicherungskarte
des Krankenversicherungsunternehmens vorlegen kann, aus dem die versicherte Unterbringungsart
hervorgeht. Rechnungen der Ärzte werden jedoch wie bei der ambulanten Behandlung erstellt, da
es hier kein einheitliches Abrechnungssystem gibt, welches eine Direktabrechnung ermöglichen
würde.
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